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AGB

¬¬¬¬¬Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BECC Agency GmbH¬¬¬¬
(Stand: 18.06.2026 BECC)

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die BECC Agency GmbH, Isarwinkel 16, 81379 München, Deutschland, (nachfolgend die „Agentur“) erbringt alle Lieferungen und Leistungen für den Kunden (nachfolgend der „Kunde“, und zusammen nachfolgend die „Vertragspartner“) ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „AGB“), soweit nicht im Einzel-fall etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Liefert oder leistet die Agentur ohne ausdrücklichen Widerspruch, so kann hieraus in keinem Fall abgeleitet werden, fremde AGB wären anerkannt.
1.2 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 14 BGB und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern.
1.3 Neben diesen AGB können projektbezogene Einzelverträge, Angebo-te, Leistungsbeschreibungen sowie ggf. vom Kunden vorgegebene Vertragsbedingungen Anwendung finden. Im Falle von widersprüchlichen Formulierungen hat das Angebot der Agentur, soweit vom Kunden angenommen, inklusive projektbezogener Individualvereinbarungen Vorrang.

2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS, FORM, INHALT
2.1 Begriffsbestimmungen:
2.1.1 „Leistungen“ sind sämtliche von der Agentur für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen und Werke, insbesondere Beratungs-, Kreativ-, Design-, Konzeptions-, Event-, Marketing-, Kommunikations- und IT-bezogene Leistungen.
2.1.2 „Eigenleistungen“ sind Leistungen, die die Agentur mit eigenen Mitarbeitern oder eigenen Ressourcen erbringt.
2.1.3 „Drittleistungen“ sind Leistungen von selbstständigen Dritten (z.B. Produzenten, Technikdienstleistern, Messebauern, Künstlern, Eventdienst-leistern, IT-Dienstleistern, Beratungsunternehmen), die im Zusammenhang mit einem Projekt erforderlich sind und nicht als Eigenleistungen der Agentur erbracht werden.
2.1.4 „Fremdkosten“ sind sämtliche Vergütungen, Honorare und Auslagen, die im Zusammenhang mit Drittleistungen anfallen, einschließlich Neben-kosten, Gebühren, Abgaben (z.B. Künstlersozialkasse), Reise- und Trans-portkosten.
2.1.5 „Vermittler“ bedeutet die Konstellation, dass die Agentur Drittleis-tungen im Namen und auf Rechnung des Kunden vermittelt und der Kunde Vertragspartner des jeweiligen Drittanbieters wird.
2.1.6 „Generalunternehmer“ bedeutet die Konstellation, dass die Agentur Drittleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beauftragt und gegenüber dem Kunden als allein verantwortliche Auftragnehmerin auftritt.
2.2 Angebote der Agentur sind freibleibend. 
2.3 Jegliche, auch teilweise Verwendung vorgestellter oder überreichter Lieferungen und Leistungen (Präsentationen) einschließlich Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen der Agentur, sei sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Einwilligung der Agentur. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bear-beiteter Form und für die Verwendung der diesen Lieferungen und Leistungen zu Grunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Kunden keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme des Präsentationshonorars durch die Agentur liegt keine Zustimmung zur Verwendung dieser Lieferungen und Leistungen durch den Kunden.
2.4 Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kun-den oder Auftragsbestätigung der BECC Agency, auch in Textform. Eine bestimmte Form, insb. Schriftform im Sinne des § 126 BGB, ist nicht erforderlich.
2.5 Vertragsinhalt ist ausschließlich das ausdrücklich zwischen der Agen-tur und dem Kunden Vereinbarte. Inhalt und Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Angebot, aus der Leistungsbeschreibung oder aus dem Rah-menvertrag. 
2.6 Zur Herausgabe von zu vertraglichen Leistungen führenden Zwi-schenergebnissen, Layouts, Quelldateien etc. ist die Agentur nicht ver-pflichtet.

3. ZUSAMMENARBEIT
3.1 Die Vertragspartner arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrich-ten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zwei-feln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
3.2 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in der Person des Ansprechpartners haben die Vertrags-partner jeweils unverzüglich mindestens in Textform unter Angabe der dazugehörigen Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) mitzutei-len. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungs-macht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3.3 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN
4.1 Der Kunde unterstützt die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Unterlagen, Freigaben, Entschei-dungen sowie Materialien, Daten („Inhalte“) und von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde ist für die von ihm gelieferten Inhalte verantwortlich und garantiert, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist. Die Agentur erhält die zur vertraglichen Nut-zung notwendigen Rechte.
4.2 Der Kunde benennt nach Auftragserteilung einen verantwortlichen Ansprechpartner, der entscheidungsbefugt ist und Freigaben erteilen kann.
4.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund nicht oder nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungspflichten, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Die Agentur behält sich vor, zusätzlichen Aufwand infolge der Verletzung von Mitwirkungspflichten gesondert in Rechnung zu stellen.
4.4 Vom Kunden bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfal-lenden Kosten.
4.5 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der Agentur unverzüg-lich mitzuteilen.
4.6 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5. FREMDKOSTEN UND DRITTLEISTUNGEN (ALLGEMEIN)
5.1 Die Agentur rechnet Fremdkosten belegführend ab. Auf Verlangen legt sie dem Kunden Kopien der Drittanbieterrechnungen vor und weist gewährte Rabatte, Skonti oder Rückvergütungen der Drittanbieter geson-dert aus, soweit deren Offenlegung nicht aus rechtlichen oder vertragli-chen Gründen untersagt ist.
5.2 Die Agentur wird die Interessen des Kunden hinsichtlich wirtschaftli-cher Konditionen (z.B. Stornofristen, Vertragslaufzeiten, Kündigungsrech-te) berücksichtigen und den Kunden frühzeitig über absehbare Über-schreitungen informieren.
5.3 Ist die Agentur verpflichtet, für Drittleistungen Vergleichsangebote einzuholen, erfolgt die Beauftragung erst nach Freigabe des Kunden. 

6. AGENTUR ALS VERMITTLER (VERMITTLUNGSMODELL)
6.1 Sofern im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder im Rahmenver-trag nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, vermittelt die Agentur Drittleistungen im Sinne von Ziff. 2.1.3 dieser AGB als Vermittler gemäß Ziff. 2.1.5 ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Kunden. In diesem Fall wird ausschließlich der Kunde Vertragspartner der Drittan-bieter.
6.2 Die Agentur schuldet dem Kunden die sorgfältige Auswahl, Beratung und Koordination der Drittanbieter.
6.3 Die Agentur haftet im Rahmen des Vermittlungsmodells gemäß dieser Ziff. 6 allein für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere für Auswahl-, Beratungs- und Koordinationsfehler. Eine Haftung für Leistungsstörungen der Drittanbieter (z.B. Verzug, Schlechtleistung, Insolvenzen) ist ausge-schlossen, es sei denn, die Agentur hat eine ausdrückliche Garantie für den Leistungserfolg des Drittanbieters übernommen oder die Agentur hat dem Drittanbieter eigene Pflichten gegenüber dem Kunden vertraglich zugesagt, die über eine reine Vermittlungsleistung hinausgehen.
6.4 Die Agentur ist im Rahmen des Vermittlungsmodells berechtigt, für die Vermittlung und Koordination von Drittleistungen ein gesondertes Honorar (z.B. Management Fee, Handling Fee) zu verlangen. Art und Höhe dieses Honorars werden im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder im Projekt-Vertrag festgelegt.

 
7. AGENTUR ALS GENERALUNTERNEHMER (GENERALUNTERNEH-MERMODELL)
7.1 Soweit im Angebot, der Leistungsbeschreibung oder im Rahmenver-trag ausdrücklich vereinbart ist, dass die Agentur die Rolle des Generalun-ternehmers gem. Ziff. 2.1.6 dieser AGB einnimmt, erbringt die Agentur die vertraglich geschuldeten Leistungen als Generalunternehmerin und beauftragt Drittanbieter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
7.2 Die Agentur ist im Rahmen des Generalunternehmermodells alleinige Vertragspartnerin der Drittanbieter. 
7.3 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. 
7.4 Hinsichtlich der Fremdkosten gilt Ziff. 5 dieser AGB entsprechend.

8. LEISTUNGSÄNDERUNGEN
8.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Ände-rungswunsch in Textform (§ 126b BGB) gegenüber der Agentur äußern. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden prüfen, soweit dies unter Berücksichtigung der Belange der Agentur möglich ist.
8.2 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Agentur dem Kun-den die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen in Textform (§ 126b BGB) darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
8.3 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinba-rung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. Kommt eine Einigung nicht innerhalb von 5 Werktagen zustan-de, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
8.4 Die dem Kunden zugesagten Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungs-vorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Ände-rungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforder-lich verschoben. Die Agentur wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
8.5 Mehraufwände aufgrund von Leistungsänderungen werden auf Basis der vereinbarten Vergütungssätze oder, falls solche nicht festgelegt sind, nach der üblichen Vergütung der Agentur abgerechnet.
8.6 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsver-fahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Abs. 1 und Darlegung nach Abs. 2 nicht einverstanden ist.
8.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Ände-rungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandzeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Vertragspartnern eine Vereinbarung über die Stundensätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung der Agen-tur berechnet.
8.8 Die Agentur ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Agentur für den Kunden zumutbar ist.

9. ABNAHME UND FREIGABE
9.1 Werkleistungen der Agentur bedürfen der Abnahme durch den Kunden. Die Agentur kann Teilabnahmen für abgrenzbare Teilleistungen verlangen.
9.2 Der Kunde wird die Leistungen unverzüglich prüfen und Abnahme erteilen oder Mängel in Textform rügen. Erfolgt innerhalb von 20 Tagen nach Ablieferung keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde die Leistung zuvor nicht unter Angabe von Mängeln abgelehnt hat oder die Leistung bereits vorbehaltlos einsetzt.
9.3 Nach Aufforderung der Agentur sind auch Entwürfe und Zwischener-gebnisse abzunehmen. Diese gelten mit der Abnahme als verbindlich, spätere Änderungswünsche stellen eine Leistungsänderung (vgl. Punkt 8) dar.
9.4 Soweit vertraglich Freigaben (z.B. Layout-, Motiv-, Produktionsfreiga-ben, Budgetfreigaben, Freigabe von Fremdkosten) vorgesehen sind, erteilt der Kunde diese binnen der vereinbarten oder einer angemessenen Frist. Verzögerungen in Freigaben können die Termine verschieben und Mehrkosten auslösen, die vom Kunden zu tragen sind.

10. TERMINE
10.1 Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht vom Ansprechpartner der Agentur als verbindlich bezeichnet oder bestätigt werden.
10.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Agentur wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.





11. NUTZUNGSRECHTE UND NAMENSNENNUNG
11.1 Die Agentur gewährt dem Kunden aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrundeliegenden Zwecke zu nutzen.
11.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterli-zenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
11.3 Ohne gesonderte Einwilligung der Agentur ist der Kunde zur Verän-derung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt.
11.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur als Gestalterin der vertraglich vereinbarten Werkleistung kenntlich zu machen (z.B. bei einer Webseite im Impressum).
11.5 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere kein Miturheberrecht.

12. VERSAND
12.1 Die Agentur versendet auf Kosten und Gefahr des Kunden.
12.2 Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann die Agentur die jeweils für sie günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. Die Agentur wird bei dieser Wahl auf die ihr ohne Weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rück-sicht nehmen.
12.3 Falls der Kunde eine spezielle Verpackung des Produkts verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.

13. VERGÜTUNG
13.1 Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung erfolgt die Vergütung grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Vergütungssätze der Agentur, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Ist eine Vergütung nicht gesondert vereinbart, gelten die Honorarempfeh-lungen des BDG (Bund Deutscher Grafiker).
13.2 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzuse-hen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur in Textform veranschlagten um mehr als zwanzig (20) Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen.
13.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Fremdkosten und Barauslagen werden gesondert ausgewiesen.
13.4 Die Agentur wird dem Kunden die für die Künstlersozialkasse anfal-lenden Kosten zusätzlich berechnen, sofern diese tatsächlich anfallen.
13.5 Notwendige Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten der Agentur im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und sind von diesem gegen Nachweis zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere Kosten für An- und Abreise, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand, Park- und Maut-gebühren sowie sonstige unmittelbar mit dem Projekt zusammenhängen-de Auslagen. Die aufgewendete Fahrzeit gilt als vergütungspflichtige Arbeitszeit.
13.6 Kosten für Reisen zum Kunden und z.B. zur Überwachung von Film-, Funk- und Fernseharbeiten, Drucküberwachung und Druckabnahmen sowie Reisen mit dem PKW werden dem Kunden mit 0,69 € netto pro Kilometer berechnet. Flugreisen werden von der Agentur unter Berück-sichtigung wirtschaftlicher und organisatorischer Gesichtspunkte geplant. Flüge mit einer geplanten Flugdauer von bis zu drei (3) Stunden werden grundsätzlich in der Economy Class gebucht. Bei Flügen mit einer geplan-ten Flugdauer von mehr als drei (3) Stunden ist die Agentur berechtigt, Business Class zu buchen. Bahnreisen im Inland und ins angrenzende Ausland erfolgen grundsätzlich in der 1. Klasse der Deutschen Bahn oder eines vergleichbaren Bahnunternehmens. Die hierdurch entstehenden Kosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Agentur ist berechtigt, bei rechtzeitigem Buchungszeitpunkt auch flexible Tarife (z. B. umbuchbare Tickets) zu wählen, soweit dies aus projektorganisatorischen Gründen erforderlich und unter Berücksichtigung des Verhältnisses von Flexibilität und Preis angemessen ist. Die dadurch entstehenden Reisekosten sind vom Kunden in der angefallenen Höhe zu erstatten.

14. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT, AUF-RECHNUNG
14.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen bar und ohne Skontoabzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Datum der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen.
14.2 Bei Auftragsvolumina über 3.000,00 € netto ist die Agentur berech-tigt, drei Teilrechnungen zu stellen, 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-Freigabe und 1/3 nach Abschluss der Produktion.
14.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechts-kräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
14.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zu-stehenden Zurückbehaltungsrechts aus demselben Vertragsverhältnis getreten ist.





15. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELANSPRÜCHE, VERJÄHRUNG
15.1 Die Agentur haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelun-gen des BGB, mit der Maßgabe, dass der Kunde zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen hat. Schlägt diese fehl, stehen dem Kunden die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minde-rung, Schadensersatz) zu.
15.2 Die Agentur arbeitet für die Erstellung von Websites mit Open-Source-Software. Die Agentur haftet dem Kunden nicht für technisch unveränderbare Programminhalte dieser Open-Source-Software, die aufgrund ihrer Unveränderbarkeit keinen Mangel darstellen.
15.3 Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis beträgt 12 Monate beginnend mit der Übergabe bzw. vollständigen Abnahme.
15.4 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren – vorbehaltlich anderslautender zwingender Vorschriften – innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe bzw. vollständiger Abnahme.

16. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
16.1. Von mit der Agentur geschlossenen Verträgen kann der Kunde nur mit Einverständnis der Agentur zurücktreten.
16.2. Ist die Agentur mit dem Rücktritt durch den Kunden einverstanden, so hat diese das Recht, neben der Zahlung bereits erbrachter Leistungen pro Angebots-Position und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 25% der Summe der nicht weiter zu erbringenden Positionen des Gesamtauftrags zu verlangen.

17. HAFTUNG
17.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfül-lungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet die Agentur unbe-schränkt, soweit diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
17.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur auf den vertragstypisch vorherseh-baren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfül-lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 
17.3 Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.
17.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Agentur.
17.5 Soweit die Agentur im Rahmen des Generalunternehmermodells gem. Ziff. 7 dieser AGB tätig wird, haftet sie für das Verschulden von Subun-ternehmern nach § 278 BGB im Rahmen der vorstehenden Bestimmun-gen.
17.6 Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. 
17.7 Für den Fall, dass die Agentur bei der Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen schuldhaft Rechte Dritter verletzt, haftet sie dem Kunden nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 17.1 bis 17.6 sowie der gesetzlichen Vorschriften.
17.8 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

18. FREMDINHALTE, DOMAINNAMEN
18.1 Die rechtliche Zulässigkeit von Materialien, Gestaltungen, Werbemaß-nahmen oder Funktionalitäten von Webseiten ist durch den Kunden zu prüfen, er trägt das Verwendungsrisiko. Dies gilt auch dann, wenn die Materialien etc. auf einem Vorschlag der Agentur beruhen oder durch diese gefertigt wurden.
18.2 Insbesondere haftet die Agentur nicht für Sachaussagen über Pro-dukte und Leistungen des Kunden oder für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen.
18.3 Die Agentur wird den Kunden rechtzeitig auf aus ihrer Sicht ohne Weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
18.4 Im Fall der beauftragten Registrierung von Domainnamen durch die Agentur obliegt die Prüfung des Domainnamens auf die Verletzung fremder Kennzeichen dem Kunden.
18.5 Für den Fall, dass wegen Inhalt oder Durchführung einer Werbemaß-nahme oder der Verwendung eines Inhalts die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Insbe-sondere stellt der Kunde die Agentur hinsichtlich der Inhalte und Funktio-nalitäten seiner Seite von allen Ansprüchen Dritter frei.

19. EIGENTUMSVORBEHALT
19.1 Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Agentur aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forde-rungen geleistet werden, Eigentum (Vorbehaltsware) der Agentur.
19.2 Übersteigt der realisierbare Wert der für die Agentur bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 15%, so gibt die Agentur auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.

20. ABWERBEVERBOT
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Vertragspartner und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der Agentur abzuwerben oder ohne Zustimmung der Agentur anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von der Agentur der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

21. GEHEIMHALTUNG, REFERENZNENNUNG, PR UND SOCIAL MEDIA
21.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Vertragspar-tei zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen über 
Geschäftsvorgänge sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes der betroffenen anderen Vertragspartei, insbesondere, jedoch nicht ausschließlich Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Daten, die Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschütz-ten Materialien des Kunden oder mit den Kunden verbundener Unterneh-men enthalten.
21.2 Beide Vertragspartner verpflichten sich, über den jeweils anderen Vertragspartner betreffende vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des jeweiligen Vertrags und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Dies gilt auch für den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
21.3 Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (z.B. Lieferanten, Grafiker, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerle-gen.  
21.4 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung 
des Vertragsverhältnisses hinaus.
21.5 Die Geheimhaltungsverpflichtung nach 21.1 bis 21.3 gilt nicht für Informationen,
21.5.1 die dem jeweils anderen Vertragspartner bei Abschluss des 
Vertrags bereits bekannt waren,
21.5.2 die zum Zeitpunkt der Weitergabe durch die Agentur bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulich-keit durch den jeweils anderen Vertragspartner herrührt,
21.5.3 die der jeweils andere Vertragspartner ausdrücklich in Textform zur Weitergabe freigegeben hat,
21.5.4 die der jeweils andere Vertragspartner rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser vertraulichen Informa-tionen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt,
21.5.5 die der jeweils andere Vertragspartner selbst ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen des Kunden entwickelt hat,
21.5.6 die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird der hierzu verpflichtete Vertrags-partner den jeweils anderen hiervon so früh wie möglich benachrichtigen und bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
21.6 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszu-geben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
21.7 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung in Text-form – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf die Agentur den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzkun-den nennen und die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
21.8 Ungeachtet der vorstehenden Geheimhaltungsregelungen räumt der Kunde der Agentur das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und unentgeltliche Recht ein, die im Rahmen des jeweiligen Projekts erbrachten Leistungen sowie die damit im Zusammenhang stehenden Arbeitsergebnisse (z.B. Konzepte, Layouts, Fotos, Filme, digitale Inhalte, Event- und Messedarstellungen) nach Abschluss des Projekts sowie nach der erstmaligen Veröffentlichung bzw. Markteinführung durch den Kun-den in angemessenem Umfang für eigene Referenz- und Kommunikati-onszwecke zu nutzen. Die Nutzung ist insbesondere zulässig: a) auf den von der Agentur betriebenen Websites und in ihren Social-Media-Kanälen, b) in Showreels, Case Studies, Präsentationen, Credentials und Angebo-ten, c) im Rahmen von PR-Berichterstattung, Fachbeiträgen sowie Newsletter-Kommunikation, d) bei Einreichungen zu Auszeichnungen, Awards und vergleichbaren Branchenformaten.
Vertrauliche, strategische oder sonstige nicht öffentlich bekannte Inhalte des Kunden (insbesondere interne Strategien, unveröffentlichte Produkt- oder Technologieinformationen, interne Kennzahlen und Planungen) sind von der Referenznutzung ausgenommen. Die Agentur wird bestehende Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitsvereinbarungen beachten und ausschließlich solche Informationen verwenden, die vom Kunden bereits selbst öffentlich gemacht wurden oder bei objektiver Betrachtung nicht als vertraulich einzustufen sind. 
21.9 Soweit für die Referenznutzung Marken, Logos, Produktabbildungen oder sonstige kennzeichen- oder urheberrechtlich geschützte Inhalte des Kunden oder seiner verbundenen Unternehmen betroffen sind, umfasst die Rechtseinräumung nach dieser Ziffer das Recht der Agentur, diese Zeichen und Inhalte in dem für die jeweilige Darstellung erforderlichen Umfang zu nutzen; eine weitergehende wirtschaftliche Verwertung erfolgt nicht. Auf Wunsch des Kunden wird die Agentur Referenzdarstellungen entweder a) anonymisieren (z.B. ohne Nennung des Kunden- oder Produktnamens) oder b) auf eine allgemeine Beschreibung von Projekt-ziel, -umfang und -ergebnis beschränken. Der Kunde kann aus wichtigem Grund einzelne künftige Referenznutzungen ganz oder teilweise untersa-gen; bereits erfolgte rechtmäßige Veröffentlichungen bleiben hiervon unberührt.
21.10 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von 
E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.

22. DATENSCHUTZ
22.1 Die Vertragspartner beachten die datenschutzrechtlichen Vorschrif-ten gemäß der DS-GVO (EU) 2016/679 und dem BDSG. Jeder Vertrags-partner verpflichtet die auf seiner Seite tätigen Personen gemäß Art. 5 Abs. 1 DS-GVO in Textform auf das Datengeheimnis und weist dies dem Vertragspartner auf Anforderung nach.
22.2 Die Vertragspartner gehen davon aus, dass die Agentur im Zusam-menhang mit dem Projekt auch personenbezogene Daten aus dem Umkreis des Kunden verarbeitet. Die Agentur wird insoweit im Auftrag des Kunden im Sinne des Art 28 DS-GVO tätig. Sie wird die personenbe-zogenen Daten daher nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer Weisungen des Kunden in Textform und gemäß den datenschutzrechtli-chen Bestimmungen nutzen; die Einschaltung von Subunternehmen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kunden im Einzelfall. Die Ver-tragspartner sind verpflichtet, eine den Vorschriften des Art 28 DS-GVO entsprechende Zusatzvereinbarung abzuschließen.

23. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANZUWENDENDES RECHT
23.1 Erfüllungsort der Lieferungen ist der jeweils von der Agentur ange-gebene Ort, bei Fehlen einer solchen Angabe der Sitz der Agentur.
23.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksam-keit entspringenden Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten ist München (Landgericht München I). Dies gilt auch für Streitigkeiten aus dem Ver-tragsverhältnis betreffende Urkunden, Wechseln und Schecks. Die Agen-tur hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht des Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
23.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

24. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
24.1 Sollten aus irgendeinem Grund eine oder mehrere Einzelbestimmun-gen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
24.2 Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine wirksame und durchführbare Regel zu vereinbaren, die der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Das gleiche gilt im Falle einer Rege-lungslücke.
24.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformer-fordernisses.



25. WHISTLEBLOWING- UND BESCHWERDEVERFAHREN
25.1 Die BECC Agency GmbH hat ein Verfahren für das Whistleblowing und zur Einreichung sonstiger Beschwerden eingeführt.
25.2 Die Whistleblowing- und Beschwerdestelle für Dritte ist der externe Dienstleister Herr Heiko Jonny Maniero, DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz, E-Mail: info@dg-datenschutz.de. Zudem steht als zusätzli-che interne Whistleblowing- und Beschwerdestelle Herr Alexander Neid-hardt, E-Mail: Alexander.Neidhardt@becc-agency.de, zur Verfügung. Die beauftragten Personen agieren in ihrer Eigenschaft als Whistleblowing- und Beschwerdestelle gemeinschaftlich, unparteiisch, unabhängig und weisungsungebunden. Sie sind für die Bearbeitung von Menschenrechts-beschwerden, umweltbezogenen Beschwerden, Beschwerden über unethische Geschäftspraktiken sowie für alle anderen Beschwerden und die Bearbeitung von Whistleblowing-Hinweisen zuständig. Berechtigt zur Beschwerde und zum Whistleblowing sind sowohl alle internen Interes-sengruppen (Mitarbeiter, die von der BECC Agency GmbH fest oder zeitlich befristet angestellt sind, unmittelbare Lieferanten, Dienstleister usw.) als auch externe Interessengruppen (Auftragnehmer, mittelbare Lieferanten, lokale Gemeinschaften usw.) sowie alle anderen betroffenen Personen.
25.3 Mitteilungen an die Whistleblowing- und Beschwerdestelle können per E-Mail oder über einen (anonymen) Brief, zu richten an die BECC Agency GmbH, Whistleblowing- und Beschwerdestelle, Isarwinkel 16, 81379 München, erfolgen.
25.4 Beide Ansprechpartner der Whistleblowing- und Beschwerdestelle werden binnen einer Woche nach Eingang jeder Mitteilung über die notwendigen Schritte beraten und diese einleiten. Der Whistleblower oder Beschwerdeführer erhält bei der Meldung der Beschwerde eine Emp-fangsbestätigung, sofern die Meldung nicht anonym erfolgte. Der Whist-leblower oder Beschwerdeführer oder sein Vertreter werden während der Abhilfe oder Behebung des Meldeinhalts konsultiert. Entscheidungen werden dem Whistleblower oder Beschwerdeführer mitgeteilt. Der Whist-leblower oder Beschwerdeführer kann sich bei der Whistleblowing- und Beschwerdestelle über eine ergangene Entscheidung beschweren (Rechtsbehelfsverfahren). Die Whistleblowing- und Beschwerdestelle entscheidet über die Beschwerde innerhalb von vier Wochen nach deren Eingang. Die Whistleblowing- und Beschwerdestelle behandelt die Identität des Whistleblowers oder Beschwerdeführers vertraulich. Die Geschäftsleitung verpflichtet sich zum Verzicht auf Vergeltungsmaßnah-men gegen Whistleblower und Beschwerdeführer. Die Wirksamkeit des Whistleblowing- und Beschwerdeverfahrens wird mindestens einmal alle 12 Monate und auf Ad-hoc-Basis überprüft. 
25.5 Die Regeln des Whistleblowing- und Beschwerdeverfahrens gelten für alle Länder, in denen die BECC Agency GmbH tätig ist, und werden in den jeweiligen Landessprachen öffentlich zugänglich gemacht, sofern die BECC Agency GmbH zu einem späteren Zeitpunkt außerhalb des deutschsprachigen Raums tätig wird. Die BECC Agency GmbH optimiert die Zugänglichkeit und das Beschwerdeverfahren für alle Interessengrup-pen, die berechtigt sind, es zu nutzen. Sie bietet insbesondere die Durch-führung von Schulungen zum Whistleblowing- und Beschwerdeverfahren an.